Der Bund leistet im Zusammenhang mit der CS-Übernahme 109-Mio.-Franken-Garantien. Über diese kann nun das Parlament entscheiden.
Aufräumen und mit Nachtragskrediten garantieren ist angesagt: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. (Archivbild)
Aufräumen und mit Nachtragskrediten garantieren ist angesagt: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. (Archivbild) - sda - Keystone/MICHAEL BUHOLZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament kann über Verpflichtungskredite zur CS-Rettung entscheiden.
  • Zudem will die Regierung die Ereignisse aufarbeiten.
  • Das Too-big-to-fail-Regelwerk soll somit unter die Lupe genommen werden.

Über die Verpflichtungen des Bundes von 109 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der CS-Übernahme kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat will zudem die Ereignisse aufarbeiten und das Too-big-to-fail-Regelwerk umfassend unter die Lupe nehmen.

Der Bund leistet im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS Garantien im Umfang von 109 Milliarden Franken. Es handle sich um Verpflichtungskredite, die keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Bund hätten, schrieb der Bundesrat am Mittwoch zur Botschaft.

Die Finanzdelegation (Findel) der Räte hatte den Krediten am 19. März zugestimmt, dem Tag, an dem der Zusammenschluss von CS und UBS und damit das Aus für die CS beschlossen wurde. Das Parlament muss den Krediten nachträglich zustimmen.

Die Finanzkommissionen beider Kammern wollten am kommenden Donnerstag Stellung nehmen zu den Nachtragskrediten. In der Woche nach Ostern soll dann das Parlament an einer ausserordentlichen Session darüber entscheiden.

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