Künftig müssen Angestellte während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen.
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Angestellte müssen während des Bezugs von Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmte einer Gesetzesänderung des Nationalrats zu.
  • Künftig muss bei Kurzarbeit keine Zwischenbeschäftigung gesucht werden.
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Angestellte müssen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Gesetzesänderung zugestimmt.

Die kleine Kammer hiess die Vorlage am Donnerstag einstimmig gut und folgte damit ihrer Sozialkommission (SGK). Kurz diskutiert wurden einzig die neuen Kriterien zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer. Der Ständerat folgte schliesslich auch in diesem Punkt den Anträgen des Bundesrats und Nationalrats.

Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung mehr

Damit hat die Regierung künftig mehr Spielraum beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung mehr. Zudem kann die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden.

Als Indikatoren sollen die Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen. Die Anzahl Voranmeldungen muss höher sein als sechs Monate zuvor.

Die Arbeitsmarktprognosen müssen ebenfalls für die folgenden zwölf Monate keine Erholung erwarten lassen. Für eine anschliessende befristete Verlängerung soll eine entsprechende Arbeitsmarktprognose genügen.

Eine Differenz verbleibt

Neu im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung verankert hat der Ständerat eine Bestimmung. Diese erlaubt es Kantonen weiterhin, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen. Dieser Entscheid fiel mit 35 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wegen dieser Differenz geht die Vorlage nun noch einmal an den Nationalrat. Insgesamt geht es bei der Revision um geringfügige Änderungen. Im Grunde sei es eine Anpassung an die Praxis, sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (CVP/ZG) im Ständerat.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.

Keine Pflicht mehr

Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen.

In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wieder aufzunehmen. Künftig soll die Pflicht nun entfallen.

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