Berner Vermögensverwalter: Millionen-Rückzahlung an seine Kundschaft
Das Bundesgericht hat entschieden: Ein Berner Vermögensverwalter muss fast zwei Millionen Franken an seine Kundschaft zurückzahlen.

In einem kürzlich gefällten Urteil des Bundesgerichts wurde ein Vermögensverwalter aus Bern dazu verpflichtet, seinen 54 Kundinnen und Kunden eine Summe von 1'960'037 Franken zurückzuzahlen.
Dieses Geld hatte der Vermögensverwalter über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren von Banken und Fondsanbietern erhalten – als Gegenleistung dafür, dass er deren Produkte an seine Kundschaft weitergegeben hatte. Der «Beobachter» berichtet darüber.
Diese Praxis ist nicht illegal und wird in der Branche als «Retrozession» bezeichnet. Allerdings hätte der Vermögensverwalter seine Kundschaft darüber informieren müssen, dass er diese Vergütungen erhält und wie hoch sie sind.
Das Berner Obergericht hatte entschieden, dass der Vermögensverwalter «in Bereicherungsabsicht gehandelt und es bewusst unterlassen hat, seine Kundschaft rechtsgenüglich aufzuklären».
Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun laut dem «Beobachter» bestätigt: Der Mann habe versucht, sein Einkommen durch die unrechtmässige Einbehaltung von Retrozessionen zu maximieren.








