Das Parlament drängt auf technische Vereinbarungen zur Sicherung des Stromnetzes, falls ein Abkommen mit der EU scheitert.
Stromnetz
Für den Bundesrat stünden zum jetzigen Zeitpunkt die politischen Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen im Vordergrund. (Symbolbild) - Silas Stein/dpa

Der Bundesrat soll nach dem Willen des Parlaments technische Vereinbarungen mit der EU oder den Nachbarstaaten der Schweiz abschliessen, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Dies für den Fall, dass ein Stromabkommen mit der EU scheitern sollte.

Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat zwei entsprechende Motionen der Mitte-Fraktion gutgeheissen. Die kleine Kammer änderte die Vorstösse aber ab, sodass diese noch einmal an den Schwesterrat gehen.

Gemäss den neuen Motionstexten soll der Bundesrat beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass die nationale Netzgesellschaft Swissgrid technische Vereinbarungen mit den Übertragungsnetzbetreibern anderer Staaten abschliesst. Dies, solange noch kein Stromabkommen mit der EU zustande gekommen ist.

Keine dauerhafte Lösung

Zwar strebe der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen an, sagte Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI). Wann ein solches abgeschlossen werde und in Kraft treten könne, bleibe aus heutiger Sicht jedoch kaum abschätzbar. «Technische Vereinbarungen bieten damit eine Alternative für den Fall, dass keine politische Einigung über ein Stromabkommen zustande kommt.»

Für den Bundesrat stünden zum jetzigen Zeitpunkt die politischen Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen im Vordergrund, sagte Energieminister Albert Rösti. Zudem sei die Swissgrid in der Sache schon aktiv. Wenn das Parlament diesen Weg mit einer Motion stärken wolle, dann habe er aber nichts dagegen.

Die Gesellschaft hatte Ende 2021 mit dem Übertragungsnetzbetreiber von Italien sowie dessen Nachbarstaaten einen privatrechtlichen Vertrag unterzeichnet, um in die grenzüberschreitenden Kapazitätsberechnungsmethoden sowie in die Sicherheitskoordinationsprozesse einbezogen zu werden. Laut dem Bundesrat sind solche Vereinbarungen jedoch keine dauerhaften Lösungen.

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