Parlament beharrt auf Schliessung von Rechtslücke
Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und darum im Erwachsenenalter erwerbsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Das Parlament besteht darauf, dass eine entsprechende Lücke im Versicherungsrecht geschlossen wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Oppositionslos lehnte es die kleine Kammer am Dienstag zum zweiten Mal ab, eine Motion des früheren Walliser CVP-Nationalrats Christophe Darbellay abzuschreiben.
Der Ständerat folgte damit dem Nationalrat, der in der ersten Sessionswoche gleich entschieden hatte. Die Behandlungsfrist des Vorstosses wird um um ein Jahr verlängert.
Die Motion betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen. Das Parlament hatte den Vorstoss bereits 2014 in abgeänderter Form angenommen. Seither steht eine Umsetzung aus.
Der Bundesrat hatte 2018 in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen.
Eine Regelung würde eine Ausnahme vom Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet habe, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand.
Die Landesregierung hat allerdings in der Zwischenzeit eine Umsetzungsvorlage noch für 2023 in Aussicht gestellt. Sozialminister Alain Berset sagte in der Ständeratsdebatte, man nehme den Auftrag des Parlaments selbstredend an, auch wenn die Umsetzung der Motion schwierig sei.