Öffentlichkeit soll nicht mehr erfahren, wenn Strafverfahren eingestellt werden
Die Rechtskommission des Nationalrats will den Medien die Möglichkeit nehmen, Einblick in gewisse Verfügungen zu geben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Öffentlichkeit soll nicht mehr erfahren, wenn Strafverfahren eingestellt werden.
- Urheber des Vorstosses ist der SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor.
Die Öffentlichkeit erfährt von Skandalen oft nur, weil Medien im Zusammenhang mit eingestellten Verfahren Einblick in die entsprechenden Verfügungen haben. Diese Möglichkeit stellt nun die Rechtskommission des Nationalrates in Frage. Künftig sollen Einstellungs- und Nichteintretensverfügungen vom Prinzip der Justiz-Öffentlichkeit ausgenommen bleiben, das schreibt heute der «Tagesanzeiger».
Fifa-Skandal wäre nicht öffentlich geworden
Der Skandal um die Fifa-Bestechungsgelder wäre nach der neuen Auslegung wohl nie an die Öffentlichkeit gekommen. 2012 entdeckten Journalisten nur, weil sie Einblick in das Einstellungsverfahren hatten, dass 160 Millionen Franken von der Sportvermarktungsfirma ISL zu Fifa-Funktionären geflossen waren. Der Zuger Staatsanwalt hatte das Verfahren gegen Bezahlung von 5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung eingestellt.
Urheber des Vorstosses sei SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor, schreibt der Tagesanzeiger. Der Anwalt wollte sogar noch weitergehen und alle Strafbefehle unter Verschluss halten. Seine Begründung: «Unter dem Deckmantel der Urteilsöffentlichkeit werden gewisse Personen den Medien zum Frass vorgeworfen.»






