Der Bund soll bei den Tätigkeiten in den Bereichen AHV, IV und Erwerbsersatz (EO) von einer öffentlich-rechtlichen Bundesstelle beaufsichtigt werden.
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Tätigkeiten des Bundes zum Thema AHV, IV und EO sollen von einer öffentlich-rechtlichen Bundesstelle beaufsichtigt werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In den Bereichen der AHV, IV und Erwerbsersatz (EO) soll eine Bundesstelle beaufsichtigen.
  • Der Entscheid in der Kommission fiel mit 17 zu 2 bei 3 Enthaltungen aus.

Wie die Finanzkommission (FK-N) mitteilt, soll der Bund von einer öffentlich-rechtlichen Bundesstelle beaufsichtigt werden. Dies betreffe Tätigkeiten in den Bereichen der AHV, IV und Erwerbsersatz (EO).

Der Entscheid in der Kommission fiel mit 17 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Verbesserungen bei der Governance sollen erzielt werden

Heute haben sowohl die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) als auch Compensuisse Aufgaben in den Bereichen AHV, IV und EO. Die ZAS ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert, die Compensuisse dem Eidgenössischen Departement des Innern.

Mit dem Zusammenschluss in eine öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalt erhofft sich die Kommission, dass unter anderem bei der Governance Verbesserungen erzielt werden.

Der Vorschlag geht nun in Form eines Mitberichts an die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Bei der Revision des AHV-Gesetzes solle auch deren Aufsicht neu geregelt werden.

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