Über welche Staatsverträge müssen Volk und Stände befinden können? Diese Frage wird nicht explizit in der Bundesverfassung geregelt. Der Nationalrat hat einer Verfassungsänderung am Montag eine Absage erteilt.
Die Fahnen der Kantone am Bundeshaus in Bern.
Die Fahnen der Kantone am Bundeshaus in Bern. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits zum zweiten Mal lehnte es die grosse Kammer ab, auf die Vorlage einzutreten.

Der Entscheid fiel mit 114 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Der Nationalrat folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Im Mai hatte er die Vorlage in der Schussabstimmung verworfen - was einem Nichteintretens-Entscheid gleichkam. Nun ist die Vorlage vom Tisch.

Mit dem vorliegenden Entwurf würde vor allem das Ständemehr gestärkt, kritisierte Samira Marti (SP/BL) in der Debatte am Montag. Dadurch drohe der internationale Menschenrechtsschutz geschwächt und der Graben zwischen städtisch geprägten und ländlichen Regionen vertieft zu werden.

Gregor Rutz (SVP/ZH) entgegnete, in Wirklichkeit ermöglichten Föderalismus und direkte Demokratie den Ausgleich zwischen den Regionen erst. Das Ständemehr sei ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Schweiz. Was den Umgang mit internationalen Verträgen angehe, gebe es heute jedoch ein Manko.

Beabsichtigt war eine Verdeutlichung: Nach verbreiteter Auffassung ist das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats war deshalb der Ansicht, es bestehe kein Handlungsbedarf, wie Greta Gysin (Grüne/TI) erklärte. Eine Neuregelung stärke die Demokratie nicht. Dies auch, weil gegen Umsetzungsbeschlüsse zu internationalen Verträgen schon heute das Referendum ergriffen werden könne - wobei dann allerdings das Volksmehr entscheidend sei.

Auch Gerhard Pfister (Mitte/ZG) sagte namens der SPK-N, keine der diskutierten Lösungen sei befriedigend.

Der Nationalrat stellte sich mit seinem Beschluss gegen den Ständerat. Dieser hatte in der Herbstsession entschieden, völkerrechtliche Verträge sollten dann Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn die Verträge «Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gerhard PfisterFöderalismusNationalratGregor RutzAbstimmungStänderat