Beim Versicherungsaufsichtsgesetz hat die zuständige Nationalratskommission nicht alle vom Ständerat in der Wintersession geschaffenen Differenzen ausgeräumt. Das Geschäft wird in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt und soll während dieser Session auch abgeschlossen werden.
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Das Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - sda - Keystone/THOMAS HODEL
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) beantragt bei drei Themen das Festhalten an den Beschlüssen des Nationalrats, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Sie will die Bestimmungen zu den Ombudsstellen nach wie vor aus der Vorlage streichen und an der seit Jahrzehnten geltenden Praxis, wonach die Branche zwei Ombudsstellen betreibt, nichts ändern.

Ausserdem beantragt sie auch bei den Bestimmungen zu den ergänzenden internationalen Standards beziehungsweise zu den Stabilisierungsplänen an den früheren Entscheiden des Nationalrats festzuhalten. Die Entscheide fielen jeweils mit 14 zu 10 Stimmen.

Bei den sektorübergreifenden Risiken, beim Artikel zu Lloyd’s, bei der Definition der professionellen Versicherungsnehmer und bei der Bestimmung, wonach Versicherungsunternehmen im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam verhandeln können, beantragt die Kommission, dem Ständerat zu folgen.

Ausserdem beantragt sie, die vom Ständerat neu aufgenommenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht präziser zu formulieren. Es liegen zu mehreren Bestimmungen Minderheitsanträge vor, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

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