Neutralität in der Verfassung: Bürgerliche sind gespalten
Die vom Ständerat vorgeschlagene Verankerung der «dauerhaften, bewaffneten Neutralität» in der Bundesverfassung ist umstritten. Gerade die bürgerlichen Parteien sind beim direkten Gegenentwurf zur Neutralitätsinitiative gespalten.

Der Ständerat hatte in der Sommersession beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen: Er will kein Verbot von Sanktionen auf Verfassungsebene. Allerdings möchte die kleine Kammer die bewaffnete Neutralität in der Verfassung festschreiben.
Die Initianten bezeichnen den Vorschlag als «Neutralität light», die den Kern des Prinzips nicht schütze. Auch für die SVP ist die «absichtliche Unschärfe» problematisch.
Der Verzicht auf eine Stellungnahme durch die Allianz Sicherheit Schweiz zeigt die Spaltung des bürgerlichen Lagers in der Frage gut auf, gehören ihr doch Vertretende von Mitte, FDP und SVP an.
SP und GLP wiederum halten einen direkten Gegenentwurf für unnötig. Er suggeriere fälschlicherweise, dass es in der Neutralitätspolitik einen Reformbedarf gebe.






