Neuer Verfassungsartikel zur Neutralität wird öffentlich debattiert

Keystone-SDA
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Bern,

Die Ständeratsvorlage zur «dauerhaften Neutralität» wird nun öffentlich diskutiert, die Herbstsession verschiebt die Behandlung der Initiative und ihres Gegenvorschlags.

Neutralitätsinitiative
Neutralitätsinitiative will bewaffnete Neutralität und Sanktionenverbot in die Verfassung aufnehmen. (Archivbild) - sda

Die vom Ständerat vorgeschlagene Verankerung der «dauerhaften, bewaffneten Neutralität» in der Bundesverfassung ist umstritten. Bevor das Geschäft in den Nationalrat kommt, stellt es die federführende Kommission öffentlich zur Diskussion. Damit wird die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» beziehungsweise deren direkter Gegenvorschlag nicht wie geplant in der im September beginnenden Herbstsession behandelt.

Stattdessen hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) das Geschäft in eine Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach nach langer Diskussion.

Die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben.

Gegenvorschläge und Ablehnungen

Der Ständerat hatte in der Sommersession beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) hingegen lehnte die vorgeschlagene Verankerung der «dauerhaften, bewaffneten Neutralität» in der Bundesverfassung knapp ab. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag dazu.

In der APK-N lagen gemäss Mitteilung verschiedene Anträge auf direkte Gegenentwürfe sowie auf Ergänzungen oder Änderungen am Gegenentwurf des Ständerats vor. Aufgrund dieser Ausgangslage habe sie letztlich entschieden, zum direkten Gegenentwurf des Ständerats die Vernehmlassung zu lancieren.

Kommentare

User #3716 (nicht angemeldet)

Nicht Edgar Bonjour sondern wir Soldaten entscheiden. Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord hat in Wien nach Waterloo der Schweiz ein Gebiet von Dijon bis Annecy meinen schweizerischen und deutschen Offiziersfamilien-Vorfahren im Grund- und Bodenkataster transferiert. Burgund wurde ohnehin fast 500+ Jahre von Goetttingen in Niedersachen verwaltet - Gebietsanspruchverzicht ? Wir werden sehen.

User #6457 (nicht angemeldet)

Die schweizerische Neutralität bedeutet die Abwesenheit von militärischer Beteiligung an Kriegen anderer Staaten und die Selbstverteidigung. Es ist ein selbstgewähltes, dauerndes und bewaffnetes Instrument der schweizerischen Aussenpolitik, das der Sicherung der Unabhängigkeit dient, nicht militärischen oder Verteidigungsbündnissen beitritt und als Vermittlerin in Konflikten auftreten kann. Kernprinzipien Nichtbeteiligung: Die Schweiz beteiligt sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten. Selbstverteidigung: Die Schweiz stellt sicher, dass sie sich selbst verteidigen kann. Allianzfreiheit: Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Gleichbehandlung: Die Schweiz behandelt alle Kriegsparteien im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern gleich und stellt sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung. So geht unsere Neutralität und das soll so bleiben.

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