Neuer Neutralitätsartikel in der Bundesverfassung ist umstritten
Die vorgeschlagene «dauerhafte, bewaffnete Neutralität» in der Bundesverfassung sorgt für Kontroversen.

Die vom Ständerat vorgeschlagene Verankerung der «dauerhaften, bewaffneten Neutralität» in der Bundesverfassung ist umstritten. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) lehnt das Vorhaben knapp ab.
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Priska Seiler Graf (SP/ZH) fiel der Entscheid zuungunsten eines direkten Gegenentwurfs zur Neutralitätsinitiative, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die im Dossier federführende Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) wird darüber noch beraten.
Eine knappe Mehrheit der SIK-N erachtet einen neuen Neutralitätsartikel als unnötig und als Schwächung der bewährten Neutralitätspolitik, wie es hiess. Eine Minderheit bezeichnet den Gegenentwurf hingegen als «notwendig, um der Bevölkerung eine Alternative für die Abstimmung zu bieten, mit welcher an der bewährten Neutralitätspolitik festgehalten werden kann».
Kommissionsmehrheit gegen Volksinitiative
In ihrem Mitbericht beantragt die SIK-N weiter, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) zur Ablehnung zu empfehlen. Dieser Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen.
Nur eine Minderheit ist der Meinung, dass die Annahme der Initiative die sicherheitspolitische Lage der Schweiz verbessern würde. Die Mehrheit der Kommission ist der gegenteiligen Ansicht, wie es hiess.
Die bestehende und bewährte Flexibilität in der Neutralitätspolitik sei gegenüber der starren Fixierung eines Neutralitätsbegriffs in der Verfassung zu bevorzugen, da mit der Initiative die politische Handlungsfreiheit eingeschränkt würde. Der Bundesrat tritt dafür ein, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.