Neu gibt es Beschwerdestellen in Bundesasylzentren

    Keystone-SDA
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    Bern,

    In einem Pilotprojekt können sich Asylsuchende und Mitarbeiter in den Bundesasylzentren in Basel und Zürich an eine externe Beschwerdestelle wenden.

    Bundesasylzentrum Basel
    Das Bundesasylzentrum in Basel. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

    Das Wichtigste in Kürze

    • Grund für das Pilotprojekt ist, dass es immer wieder Vorwürfe gegeben hat.
    • Das Pilotprojekt ist auf 18 Monate angesetzt und kostet 750'000 Franken.

    Neu gibt es in den Bundesasylzentren in Basel und Zürich externe Beschwerdestellen für Asylsuchende und Mitarbeitende. Das Pilotprojekt ist auf 18 Monate angesetzt und kostet 750'000 Franken.

    Es habe immer wieder Vorwürfe gegeben, zum Teil auch anonymer Natur, bei denen ziemlich grobe Dinge angetragen worden seien, sagte der Sprecher des Bundesamtes für Migration (SEM), Reto Kormann, am Montag gegenüber Radio SRF.

    Mit der Beschwerdestelle wolle man dem entgegenwirken. Bei den Beschwerden gehe es nicht nur um Gewalt, sondern auch hygienische Zustände oder falsches Essen aus religiösen Gründen.

    Schweizer Arbeiterhilfswerk betreibt Beschwerdestellen

    Betreiber der Beschwerdestellen ist das Schweizer Arbeiterhilfswerk (SAH). Das SEM finanziere die Stelle und habe dem SAH gegenüber eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis. Das SAH rapportiert alle drei Monate ans SEM und gibt Empfehlungen ab. Das SEM nehme dazu schriftlich Stellung und prüfe Veränderungen, so der Sprecher weiter. Seit Anfang November seien die Beschwerdestellen im Einsatz. Seitdem seien zwei Dutzend Meldungen eingegangen, so Kormann.

    Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsse dieses Projekt, sagte SFH-Mediensprecherin Eliane Engeler gegenüber Radio SRF. Man hoffe, dass sich die Praxis damit verbessere.

    Engeler sieht aber eine Problematik: «Das Modell der Meldestelle hat das Handicap, dass das SEM sich letztendlich selbst überwacht.» Wichtig sei, dass das SEM Vertrauen und Transparenz schaffe. Die Frage sei auch, ob das SEM den Beschwerden nachgehe. Und dass bei Gewaltvorfällen Massnahmen ergriffen würden, wenn diese notwendig seien, so die SFH-Sprecherin weiter.

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