Schweizer Whistleblower bleiben ungeschützt, da das Parlament einen neuen Anlauf ablehnt.
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Eine Whistleblowerin. (Symbolbild) - keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will keinen neuen Anlauf nehmen zum besseren Schutz von Whistleblowern. Es sei kein Kompromiss in Sicht, der eine Neuauflage rechtfertige, so der Tenor.

Eine ähnlich lautende Vorlage sei vom Parlament abgelehnt worden, begründete die Kommission gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste von Freitag ihren Entscheid. Die entsprechende Motion von alt Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH) wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Nationalrat hat das letzte Wort

Abschliessend entscheiden wird der Nationalrat. Konkret verlangt Noser die Schaffung eines Rechtsrahmens, um Whistleblower im privaten Sektor zu schützen. Ein Whistleblower ist eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.

Der zweite Teil der von Noser geforderten Vorlage beinhaltet die Erhöhung der gesetzlichen Höchststrafe für juristische Personen. Ziel ist es gemäss Motionstext, die nationale Umsetzung der Anti-Korruptionskonvention der OECD mit den geltenden Standards der OECD in Einklang zu bringen.

Bundesrat gegen neue Vorschläge

Der Ständerat hatte sich im September deutlich für einen neuen Anlauf zum besseren Schutz von Whistleblowern in der Schweiz ausgesprochen. Der Bundesrat argumentierte damals ähnlich wie die Nationalratskommission jetzt: Seine Vorschläge zum Thema seien in den vergangenen zehn Jahren vom Parlament zwei Mal abgelehnt worden. Die Motion Nosers enthalte keine Eckwerte, auf deren Grundlage eine mehrheitsfähige Vorlage möglich sei.

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