Nationalratskommission möchte Zivilprozesse beschleunigen
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will Zivilprozesse künftig beschleunigen. So soll der Gerichtsentscheid den Parteien in der Regel ohne schriftliche Begründung mitgeteilt werden. Damit zeigte sich der Ständerat bereits einverstanden.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit 14 zu 9 Stimmen schloss sich die Nationalratskommission diesem Entscheid an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Eine Minderheit lehne diese Grundsatzänderung ab, weil den Parteien, welche die schriftliche Begründung verlangen, dadurch höhere Kosten entstünden.
Die Vorlage geht daneben mehrere Kritikpunkte aus der Praxis an und zielt darauf ab, finanzielle Hürden abzubauen, die Verfahrenskoordination zu vereinfachen und das Schlichtungsverfahren als Instrument zur Streitbeilegung zu stärken. Um die Erfolgschancen eines Schlichtungsverfahrens zu erhöhen, hat die Nationalratskommission beschlossen, dass sich bei Eheschutzverfahren und Scheidung das Gericht anders zusammensetzen muss als die Schlichtungsbehörde.
Ferner will die Kommission prüfen, ob es zweckmässig wäre, eine Familiengerichtsbarkeit zu schaffen. Eine Kommissionsminderheit lehnt ein entsprechendes Postulat gemäss Mitteilung ab, da sie das geltende Recht für ausreichend hält und keinen Grund für die Schaffung zusätzlicher Sondergerichte sieht.
Bereits früher beschlossen hatte die Nationalratskommission, die Hürden für Massnahmen gegen missliebige Medienartikel zu senken. Der Entscheid fiel in der Kommission allerdings äusserst knapp. Das Thema dürfte daher im Nationalrat viel zu reden geben.
Thema sein werden dann auch die Sprachen, in denen zivile Verhandlungen an den Gerichten geführt werden sollen. Geht es nach dem Bundesrat, sollen die Kantone neu in ihrem Recht verankern können, dass in einem Rechtsstreit auf Antrag sämtlicher Parteien eine andere Landessprache oder das Englische benutzt werden kann. Die RK-N wünscht Präzisierungen dazu.
Die Vorlage kommt in der Sondersession vom Mai in die grosse Kammer.