Nationalratskommission für neue Regeln ausserhalb von Bauzonen

Keystone-SDA
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Bern,

Für Bauen ausserhalb der Baugebiete hat der Ständerat neue Regeln beschlossen. Die zuständige Nationalratskommission ist grundsätzlich damit einverstanden. Jedoch dürften in den kommenden Monaten verschiedene Anpassungen an der Vorlage vorgenommen werden.

Baustelle in Basel Erlenmatt.
Wohnungsbau (Symbolbild) - keystone

Einigkeit herrscht bei der Frage, ob das Raumplanungsgesetz überarbeitet werden soll. Ja, sagt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Bei der ersten Beratung im Dezember 2019 hatte der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Nun begrüsst dessen vorberatende Kommission die vom Ständerat neu konzipierte Vorlage grundsätzlich. Verschiedene Seiten äusserten gemäss Mitteilung jedoch auch Kritik an Bestimmungen, die vom Ständerat eingefügt wurden, und stellten entsprechende Anpassungen an der Vorlage in Aussicht.

Die Urek-N wird zu einem späteren Zeitpunkt im Detail über die Vorlage beraten, die der Landschaftsinitiative als indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden soll. Die Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bundesrat und Ständerat geht dies zu weit.

Auch die Gesetzesrevision wäre indes ein Paradigmenwechsel. Herzstück ist ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Erfassen müssen die Kantone laut dem Ständerat etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.

Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der Ständerat keine Vorschriften, sondern Anreize schaffen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen.

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