Künftig sollen die Täter, nicht die Opfer häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden. Dafür spricht sich die zuständige NR-Kommission aus.
häusliche gewalt
Ein Mann übt Gewalt auf eine Frau aus. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Fällen häuslicher Gewalt werden derzeit oft die Opfer aus der Wohnung weggewiesen.
  • Nach Ansicht der Nationalratskommission soll sich dies ändern.
  • Künftig sollen die Täter aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden.

Bei Anwendung von häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Dieser Meinung ist die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).

Er hat zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» zu verankern.

Die Kommission begrüsst ferner mit 17 zu 6 Stimmen Präventionskampagnen gegen häusliche sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt, wie sie eine Motion und eine Petition der Frauensession fordern.

Kein zusätzliches Geld für Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

Knapp dagegen ausgesprochen hat sich die RK-N, künftig 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt aufzuwenden.

Schliesslich lehnt es die Nationalratskommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab, in Zukunft eine härtere Strafe auszusprechen, wenn das Opfer einer Straftat eine Frau ist.

Die Kommission versteht gemäss eigenen Angaben zwar das Anliegen einer entsprechenden Initiative, betont jedoch, dass diese Massnahme kaum eine präventive Wirkung hätte und damit im Strafgesetzbuch eine Ungleichhandlung eingeführt würde, die nicht mit den Grundrechten vereinbar sei.

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