Zum zweiten Mal in Folge hat sich die staatspolitische Kommission des Nationalrats hinter die Initiative «Armut ist kein Verbrechen» gestellt.
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Sitzung im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission unterstützt die Initiative «Armut ist kein Verbrechen».
  • Sozialhilfebezüge sollen nicht mit Aufenthaltsbewilligungen verknüpft werden.

Wer seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz lebt und unverschuldet Sozialhilfe bezieht, dem soll die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr entzogen werden können. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat sich zum zweiten Mal hinter die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» gestellt.

Die Zustimmung zum Vorstoss aus den Reihen der SP erfolgte mit 14 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

«Unverschuldet» ist der Bezug von Sozialhilfe laut der Baselbieter Nationalrätin und Initiantin Samira Marti (SP) etwa bei Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit, Trennung vom Ehegatten oder «Pech». Ausgenommen von dieser Regelung sollen Personen sein, die «mutwillig» Sozialhilfe beziehen oder keine Anstrengungen unternehmen, ihre Situation zu ändern.

Klärungsbedarf auf Gesetzesstufe

Die Mehrheit der SPK-N kritisierte die Verknüpfung des Sozialhilfebezuges mit den aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, die sich für ausländische Personen ergeben. Diese Verknüpfung habe sich negativ ausgewirkt seit der Einführung der Rückstufung von Niederlassungsbewilligungen und des Widerrufs von Aufenthaltsbewilligungen.

Die heutige Auslegung dieser Bestimmungen entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Deshalb gebe es Klärungsbedarf auf Gesetzesstufe. Es brauche eine Angleichung der Praxis in den Kantonen. Unsicherheit und Angst dürften nicht dazu führen, dass Personen ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht wahrnehmen.

Die Minderheit der Kommission war der Meinung, es gehe hier um wenige Fälle. Zudem gehöre die unterschiedliche Praxis zum föderalen System der Schweiz. Die ablehnende Mehrheit in der Schwesterkommission des Ständerates hatte zudem argumentiert, dass die Behörden bereits heute eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornähmen, bevor sie eine Bewilligung entzögen.

Im Januar 2019 trat eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Kraft. Gemäss dieser kann der Bezug von Sozialhilfe aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - bis zu einem Landesverweis.

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