Fast 2000 Fragen haben Nationalrätinnen und Nationalräte in der laufenden Legislatur bisher für die Fragestunde im Rat eingereicht. Das berichtet der Bundesrat.
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Die Grosse Kammer will die Entwicklungsgelder weder kürzen noch erhöhen. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neugierig und aufwändig: Der Bundesrat musste sich seit 2015 fast 2000 Fragen stellen.
  • Durchschnittlich sind dies 8,9 Fragen pro Nationalrat oder Nationalrätin.

Exakt waren es 1965 Fragen in der Fragestunde von Nationalratsmitgliedern. Pro Ratsmitglied musste der Bundesrat durchschnittlich 8,9 Fragen beantworten. Doch die Unterschiede sind gross. Am meisten Fragen reichte der Genfer SP-Nationalrat Carlo Sommaruga ein. Er verlangte 69 mal Auskunft.

An zweiter Stelle liegt mit 60 Fragen die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann mit 60 Fragen, gefolgt von Jean-Luc Addor (SVP/VS) und Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) mit je 44 Fragen. Auf den weiteren Spitzenplätzen liegen Thomas Aeschi (SVP/ZG), Maximilian Reimann (SVP/AG), Lisa Mazzone (Grüne/GE), Claudia Friedl (SP/SG), Balthasar Glättli (Grüne/ZH) und Roland Büchel (SVP/SG).

Teilweise aufwändige Abklärungen

Der durchschnittliche Aufwand und die Kosten für die Beantwortung einer Frage kann der Bundesrat nicht beziffern. Die Erhebung würde aufwändige Abklärungen erfordern, die er als nicht verhältnismässig erachte, schreibt er in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort.

Er verweist indes auf die 2007 erhobenen Kosten für die Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses. Diese belaufen sich gemäss der damaligen Schätzung auf durchschnittlich 6120 Franken. Allerdings können sich die Kosten je nach Komplexität stark unterscheiden.

Missbrauch des Instruments

Erkundigt hatte sich CVP-Nationalrat Thomas Ammann (CVP/SG). Es habe überhand genommen, dass einzelne Ratsmitglieder unzählige Fragen stellten, die bilateral oder in anderem Kontext besprochen werden könnten, kritisiert er. Dann würden auch noch populistisch und politisch gefärbte Zusatzfragen gestellt. Das raube dem Rat Beratungszeit.

Selbstverständlich habe jedes Ratsmitglied das Recht, die parlamentarischen Instrumente zu gebrauchen, betont Ammann. Bei Missbrauch bestehe aber die Gefahr, dass dieses Instrument ad absurdum geführt werde.

Die Fragestunde findet jeweils am Montag der zweiten und dritten Sessionswoche statt. Die Nationalratsmitglieder müssen die Fragen vorher schriftlich einreichen. Oft werden Fragen zu aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Themen gestellt. Der Bundesrat antwortet mündlich während der Fragestunde. Die Fragen, für welche die Zeit nicht reichte, beantwortet er hinterher schriftlich.

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