Nationalrat will Zulassung von Generika nicht weiter erleichtern
Der Nationalrat fordert, dass auch für im Ausland zugelassene Generika ein Zulassungsverfahren und keine reine Registrierung gilt.

Der Nationalrat will auch für im Ausland bereits zugelassene Generika weiterhin ein Zulassungsverfahren und nicht nur eine einfache Registrierung. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Ständerat abgelehnt, die einen einfacheren Import von Medikamente mit abgelaufenem Patent aus Ländern mit vergleichbar strengen Zulassungsverfahren forderte.
Die grosse Kammer verwarf den Vorstoss des Schaffhauser SVP-Ständerats Hannes Germann ohne Gegenantrag. Der Ständerat hatte der Motion im März zugestimmt. Nun ist sie vom Tisch.
Germann wollte mit dem Vorstoss nach eigener Aussage dem Engpass bei zahlreichen Arzneimitteln entgegentreten. Gemäss Motionstext sollte das Heilmittelgesetz angepasst werden, sodass Generika nach einer einfachen Registrierung und ohne zusätzliche Zulassungsprüfung, also ohne inhaltliche Prüfung der wissenschaftlichen Dokumentation, importiert werden können.
Nationalratskommission warnt vor Risiken der Neuregelung
Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission sah durch die Neuregelung hingegen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet. Wie der Bundesrat argumentierte sie zudem, dass die betreffenden Medikamente häufig auch im Ausland knapp seien und sich daher das Problem nicht einfach durch Importe lösen lasse.
Es gebe schon heute vereinfachte Zulassungsverfahren für gewisse Arzneimittel. Schliesslich würde die inländische Herstellung von Generika durch die Motion benachteiligt, da schweizerische Hersteller eine Zulassung benötigten.