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Nationalrat will Selbstständigkeitsstatus nicht anpassen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat verweigert die Anpassungen im Arbeitsrecht für Selbstständige. Das Geschäft ist damit vom Tisch.

Finanzen
Laut der Vorlage sollte der Parteiwillen zur Feststellung, ob eine betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden. (Symbolbild) - dpa

Der Nationalrat will den Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht nicht ändern. Er trat am Dienstag nicht ein auf eine Vorlage zur stärkeren Berücksichtigung des Willens der Parteien für die Feststellung des arbeitsrechtlichen Status. Konkret ging es vor allem um Arbeitende in der wachsenden Plattform-Wirtschaft.

Das Geschäft ist damit vom Tisch. Angestossen hatte die Vorlage Jürg Grossen (GLP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative. Er hatte gefordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob eine betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden solle.

Wolle ein Erwerbstätiger heute als selbstständig klassifiziert werden, sei dies oft nur schwer möglich. Der gesellschaftliche Wandel und die Digitalisierung hätten aber zu neuen Arbeitsformen geführt.

Die heutige Rechtspraxis entspreche daher nicht dem Willen der Betroffenen und gefährde die Unternehmensmodelle von internationalen Firmen genauso wie jene von zahlreichen Schweizer Start-ups. Betroffen seien neben Arbeitenden in der Plattform-Wirtschaft auch «traditionelle» Arbeitsformen – wie zum Beispiel Physiotherapeutinnen, Ärzte oder Taxifahrer.

Warnung vor fundamentalen Änderungen

Vollzugsbehörden und Gerichte hätten einen grossen Handlungsspielraum, was den arbeitsrechtlichen Status betrifft. «Im Zweifelsfall werden Erwerbstätige als Angestellte klassifiziert», sagte Patrick Hässig (GLP/ZH) für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) am Dienstag im Rat.

Grüne, SP und Mitte stellten sich aber erfolgreich gegen die Initiative und warnten vor einer «fundamentalen Änderung im Arbeitsrecht» sowie vor einer wachsenden Zahl an Scheinselbstständigen.

«Nur internationale Plattformkonzerne profitieren, ansonsten niemand», sagte Mattea Meyer (SP/ZH). Am Ende müssten die Steuerzahlenden für die in die Selbstständigkeit gezwungenen und dadurch prekarisierten Arbeitskräfte aufkommen.

Die gegenwärtige Unterscheidung des arbeitsrechtlichen Status sei genügend flexibel und können an Veränderungen im Arbeitsmarkt angepasst werden, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die Vorlage könne zu grosser Rechtsunsicherheit führen, da Menschen in die Selbstständigkeit gezwungen werden könnten. Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld Nichteintreten beantragt.

Kommentare

User #1957 (nicht angemeldet)

Wenn Uber & Co. ihre Fahrer aus Kostengründen als selbstständig deklarieren, diese aber nicht die Fähigkeiten und das Wissen haben, selbst für entsprechende Versicherungen zu sorgen, ist das ein Problem. Wenn dann etwas passiert, bleiben die Kosten beim Staat hängen. Auch Freelancer sind gut beraten, eine Firma zu gründen. Nicht nur, um Auftraggeber abzusichern, sondern auch aus steuerlichen Gründen.

User #5568 (nicht angemeldet)

7 Jahre, bis ein Vorstoss aus dem NR im Rat traktandiert, und nun abgelehnt wird. Soviel zum Reformwillen des Nationalrats, die Gesetzgebung der heutigen Realität anzupassen. Die Schweiz steht still.

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