Der Nationalrat will die Reisebüros in der Krise schützen. Der Branche soll deshalb einen speziellen Zahlungsaufschub gewährt werden.
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Ein Reisebüro von TUI Suisse im Shoppingcenter Glatt in Wallisellen ZH. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Damit die Reisebüros geschützt werden, wird der Branche einen Zahlungsaufschub gewährt.
  • Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion mit dieser Forderung angenommen.
  • Forderungen gegenüber Reisebüros können somit erst ab Oktober geltend gemacht werden.

Kunden von Reisebüros und Reiseveranstaltern müssen auf ihr Geld warten: Der Nationalrat will der Branche einen speziellen Zahlungsaufschub gewähren. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung am Mittwoch stillschweigend angenommen. Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen können.

Dies erlaubt es einem Reisebüro, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.

Sonst drohe diesen rasch der Konkurs, sagte Kommissionssprecher Vincent Maitre (CVP/GE). Christa Markwalder (FDP/BE) gab zu bedenken, dass in dem Fall die Kunden auch nicht mehr zu ihrem Geld kämen. Ein Rechtsstillstand sei im Interesse von allen Beteiligten.

Aufschub nur für Reisebüro

Für andere Forderungen - zum Beispiel Mieten oder Löhne - gilt der Aufschub nicht. Bis zum 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen.

Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Der Nationalrat gewährt der Reisebranche nun aber einen exklusiven Aufschub bis zum 30. September 2020.

Der Bundesrat unterstützte die Motion. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter geht es um bis zu 500 Millionen Franken. Ohne Zahlungsaufschub drohe eine flächendeckende Konkurswelle, sagte sie.

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben im Rahmen der Nachtragskredite beschlossen, dass Airlines bis zum 30. September Geld rückerstatten müssen. Das gilt nur für Airlines, die vom Bund unterstützt werden. Auch betrifft es nur das Geld für nicht durchgeführte Flüge.

Der Ständerat berät im Anschluss über die Motion zum Zahlungsaufschub. Seine Rechtskommission beantragt, den Vorstoss anzunehmen.

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