Der Nationalrat nimmt eine Motion bezüglich Fotovoltaikanlagen auf Stockwerkeigentum an. Der Bundesrat war dagegen.
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Eine Fotovoltaikanlage (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Fotovoltaikanlagen im Stockwerkeigentum könnten künftig einfacher installiert werden.
  • Der Bundesrat soll nötige Quoren bei der Beschlussfassung von solchen Projekten anpassen.
  • Der Nationalrat hat eine Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni angenommen.

Auf Gebäuden im Stockwerkeigentum soll es einfacher werden, Fotovoltaikanlagen zu errichten. Der Nationalrat möchte, dass der Bundesrat dafür das Stockwerkeigentumsrecht anpasst. Er hat am Mittwoch eine Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni mit dieser Forderung angenommen.

Storni strebt auch an, dass es in Gebäuden im Stockwerkeigentum einfacher wird, energetische Sanierungen vorzunehmen und Elektroauto-Ladestationen zu installieren.

Dafür soll der Bundesrat im Stockwerkeigentumsrecht die nötigen Quoren bei der Beschlussfassung von solchen Projekten anpassen. Fürs Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes sei es wichtig, dass die Energieeffizienz von Gebäuden im Stockwerkeigentum steige, sagt Storni.

Mit 119 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen nahm die grosse Kammer Stornis Vorstoss an. Dieser geht nun zur Prüfung an die zuständige Kommission des Ständerats.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Das geltende Recht enthalte eine differenzierte und ausgewogene Regelung der Beschlussfassung von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Es solle den Stockwerkeigentümern im Rahmen ihrer Privatautonomie überlassen sein, mittels der bewährten Regeln der Beschlussfassung über Sanierungs- und Umbauprojekte zu entscheiden.

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