Nationalrat will Lücken beim Pflanzenschutz verhindern
Nationalrat will Gewässerschutzverordnung anpassen, um Lücken im Pflanzenschutz zu vermeiden.

Kulturpflanzen sollen möglichst gut geschützt werden vor Schädlingen und Krankheiten. Der Nationalrat will die Gewässerschutzverordnung anpassen, weil er Lücken im Pflanzenschutz vermeiden will.
Mit 113 zu 72 Stimmen sagte er am Dienstag Ja zu einer Motion von Leo Müller (Mitte/LU). Dieser fordert eine Präzisierung des Begriffs der «wiederholten und verbreiteten» Überschreitung des Grenzwerts in Gewässern. Davon hängt ab, ob für ein Pflanzenschutzmittel die Zulassung geprüft werden muss.
Grenzwerte unter der Lupe
Nun hat der Ständerat zu entscheiden. Demnach sollen Grenzwerte künftig als «wiederholt und verbreitet überschritten» gelten, wenn der Wert in mindestens zwanzig Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten ist. Die Überschreitung muss in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren festgestellt worden sein.
Mit der geltenden, restriktiven Regelung sei zu befürchten, dass viele ökologische Pflanzenschutzmittel die Zulassung verlieren könnten, machte Motionär Müller geltend.
Das könnte dramatische Auswirkungen haben. Schon heute gebe es über hundert Lücken beim Kulturpflanzenschutz. Es gehe nicht an, die breit abgestützten neuen Vorschriften im Zusammenhang mit der Senkung von Risiken durch Pestizide für das Trinkwasser scheibchenweise rückgängig zu machen, widersprach Gabriela Suter (SP/AG). Das verstosse gegen Treu und Glauben.
Wasserverschmutzung: Ein schwer umkehrbarer Prozess
Neue Wirkstoffe und neue, weniger toxische Wirkstoffe könnten die Lücken im Pflanzenschutz ebenso gut schliessen, sagte Suter.
«Ist Wasser einmal verschmutzt, lässt sich das nicht schnell wieder rückgängig machen.» Der Bundesrat war einverstanden mit der Motion. Im Zusammenhang mit Rückzugsentscheiden in der EU habe die Schweiz ein Problem mit dem Schutz ihrer Kulturen, sagte Umweltminister Albert Rösti. Dieses Problem habe sich in den vergangenen Monaten akzentuiert.
Der Bundesrat wolle das Anliegen im Herbst mit der geplanten Gewässerschutzgesetzesrevision aufgreifen.