Hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, sollen unrechtmässige Urteile aus dem Strafregister gelöscht werden können. Das soll auch gelten, wenn es zu keiner Verurteilung der Schweiz kommt, weil diese die Verletzung anerkennt.
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Der Nationalrat stoppt den neuen Anlauf für die Medienförderung. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • So will es der Nationalrat.

Er hat am Montag eine entsprechende Änderung des Bundesgerichtsgesetzes mit 169 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Nun ist der Ständerat am Zug.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des Genfer SVP-Nationalrats Yves Nidegger aus dem Jahr 2016 zurück. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) konnte nach dem grundsätzlichen Ja aus den zuständigen Kommissionen einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Dieser war im Nationalrat unbestritten.

Bei einer Verletzung der EMRK sieht diese eine« Restitutio in integrum» durch den verurteilten Staat vor: Der Zustand für das Opfer ist so wiederherzustellen, wie wenn keine Verletzung begangen worden wäre. Dies geschieht namentlich durch die Revision des erfolgreich angefochtenen Bundesgerichtsentscheids.

Wenn die Verletzung darin besteht, dass die Person zu Unrecht strafrechtlich verurteilt wurde, wird das Urteil aufgehoben, und es kommt zu einem Freispruch. Damit wird es möglich, das Urteil aus dem Strafregister des Opfers zu löschen.

Anerkennt die Schweiz vor dem Gerichtshof, dass eine Verletzung der EMRK begangen wurde, kann die Beschwerde aus dem Register des Gerichtshofes gestrichen werden, wodurch eine Verurteilung der Schweiz verhindert wird.

In diesem Fall kann aber das Urteil im Strafregister des Opfers nicht gelöscht werden, weil das Bundesgerichtsgesetz dies heute nur bei einer Verurteilung durch den Gerichtshof zulässt. Das soll nun geändert werden. Der Bundesrat ist damit einverstanden.

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