Der Nationalrat hat am Dienstag einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 108 zu 71 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt.
Nationalrat Wintersession
Blick von der Zuschauertribüne in den Saal, an der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 30. November 2021 im Nationalrat in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ausgearbeitet hatte den Vorstoss die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N).
  • Der Rat unterstützte das Anliegen bereits zum zweiten Mal.

Die Einnahmen aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank sollen nach dem Willen des Nationalrats der AHV zugutekommen. Er hat am Dienstag einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 108 zu 71 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt. Der Rat unterstützte das Anliegen bereits zum zweiten Mal. Ausgearbeitet hatte den Vorstoss die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N).

In der Debatte unterstrich Prisca Birrer-Heimo (SP/LU), Sprecherin der Kommissionsmehrheit, die Negativzinsen stellten für die Vorsorgewerke eine Belastung dar – weil sie das gewinnbringende Anlegen von Geldern erschwerten. Mit dem Vorstoss werde der AHV-Luft verschafft.

Es geht um ein bis zwei Milliarden Franken im Jahr

Nach Angaben Birrer-Heimos geht es um ein bis zwei Milliarden Franken im Jahr. Diese Gelder müsste die Nationalbank künftig als Sondereinnahmen verbuchen, statt sie dem Gewinn zuzuschlagen.

Eine Minderheit der WAK-N bezweifelte deshalb die Verfassungsmässigkeit des Vorstosses. Die Neuregelung schmälere die Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone, kritisierte der Luzerner Mitte-Nationalrat Leo Müller. Zudem handle es sich um eine Scheinlösung der Probleme der AHV und einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Nationalbank.

Nun muss sich der Ständerat erneut mit der Sache befassen. Erst im Juni dieses Jahres hatte die kleine Kammer eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer mit der gleichen Forderung abgelehnt. Im Nationalrat hatte Heers Motion ein Jahr zuvor eine Mehrheit gefunden.

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