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Nationalrat will einheitliche Beaufsichtigung der Post

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Bern,

Nationalrat fordert strengere Aufsicht über die Schweizerische Post.

die Post
Der Bundesrat beschloss am vergangenen Mittwoch Eckwerte für eine umfassende Post-Reform. (Symbolbild) - keystone

Der Nationalrat will eine umfassende und einheitliche Beaufsichtigung der Post durch die Eidgenössische Postkommission (Postcom). Er hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss von Lars Guggisberg (SVP/BE) mit 111 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Bundesrat soll dem Parlament eine dafür notwendige Anpassung im Postgesetz vorschlagen.

Die Schweizerische Post agiere «seit Jahren fragwürdig», sagte Motionär Guggisberg im Rat. Sie kaufe zahlreiche Unternehmen in verschiedenen Branchen – zum Beispiel im Bereich der Baustellenlogistik, der sterilen Medizinalinstrumente oder Wald in Deutschland – und mache damit der Privatwirtschaft Konkurrenz. Dies gerade auch, weil kleinere Unternehmen aufgrund der Grösse und der Finanzkraft der Post nicht «gleich lange Spiesse» hätten.

Demgegenüber wolle die Post 170 Poststellen in der Schweiz schliessen. Damit vernachlässige das Unternehmen den Service public, der eigentlich zu ihrem Grundauftrag zähle. Dieses «Zuständigkeitschaos» solle beseitigt werden, so Guggisberg weiter.

Neue aufsichtsrechtliche Fragen

Postminister Albert Rösti war im Rat vergeblich für die Ablehnung des Vorstosses eingestanden. Die Landesregierung sehe ein, dass bei der Aufsicht über die Post ein «Klärungs- und Anpassungsbedarf» bestehe. Sie erachte es aber als nicht sinnvoll, die Umsetzung losgelöst vom Ausgang der genannten Aufsichtsverfahren und dem weiteren Revisionsbedarf im Postbereich an die Hand zu nehmen.

Denn die in den Aufsichtsverfahren zu klärenden Fragen seien wesentlich für eine allfällige Neuregelung der Aufsichtskompetenzen. Auch prüfe der Bundesrat derzeit mögliche Anpassungen bei der postalischen Grundversorgung.

Die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung und der Aufsicht interagierten stark miteinander. Je nachdem, welche Anpassungen vorgenommen würden, stellten sich neue aufsichtsrechtliche Fragen, so Rösti.

Als Nächstes muss der Ständerat über die Motion entscheiden.

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