Nationalrat stimmt Kompromiss bei Verbandsbeschwerderecht zu
Der Nationalrat hat dem Kompromiss zum Energie-Beschleunigungserlass zugestimmt – das Verbandsbeschwerderecht gilt neu nur bis zum Kantonsgericht.

Der Beschleunigungserlass zum Ausbau der einheimischen Energieproduktion kommt auf die Zielgerade. Der Nationalrat hat am Dienstag dem Kompromissvorschlag des Ständerats zugestimmt. Demnach bleibt das Verbandsbeschwerderecht bestehen, aber nur bis zum Kantonsgericht.
Über zwei Jahre war die Vorlage in der parlamentarischen Beratung. Sie sieht die Beschleunigung der Verfahren für Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke vor. Gestritten wurde in den vergangenen Monaten noch über die Beschwerdemöglichkeit durch Verbände, das sogenannte Verbandsbeschwerderecht.
Der Ständerat wollte dieses Recht zunächst vollständig streichen. Im Nationalrat war dieser Vorschlag nicht mehrheitsfähig. Stattdessen schlug die grosse Kammer vor, dass bei 16 vordefinierten Wasserkraft-Projekten nur noch drei Verbände gemeinsam eine Beschwerde einreichen können sollten, was wiederum im Ständerat auf Kritik stiess.
Ständerat will Verbandsbeschwerden ans Bundesgericht verhindern
In letzter Minute brachte die kleine Kammer in der vergangenen Woche eine neue Variante ins Spiel: Sie beschloss, das Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene beizubehalten, aber den Weiterzug vor Bundesgericht zu verunmöglichen. Damit wird das Verbandsbeschwerderecht nicht angetastet, aber der Instanzenweg wird verkürzt.
Diese Version setzte sich auch in der Einigungskonferenz mit Kommissionsmitgliedern beider Räte durch. Der Nationalrat hiess diesen Kompromiss mit 130 zu 1 Stimmen bei 61 Enthaltungen von links-grüner Seite gut. Der Ständerat entscheidet am Mittwoch darüber. Seine Zustimmung dürfte Formsache sein.