Nationalrat entscheidet gegen strengere Herkunftsregeln für Gold.
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Die Herkunft von in der Schweiz weiterverarbeitetem Gold ist zuweilen zweifelhaft. Mehr Transparenz gibt es aber vorläufig nicht. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO

Der Nationalrat will die Transparenzvorschriften zur Herkunft von Gold nicht verschärfen. Er hat am Mittwoch bei der Beratung des Zollgesetzes einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Ratslinken und der GLP abgelehnt. Eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) forderte, dass künftig auch beim Import von bereits raffiniertem Gold angegeben werden muss, wo dieses abgebaut wurde. Der Antrag scheiterte aber mit 70 zu 120 Stimmen ohne Enthaltungen.

Ursprungsland oder Abbauort?

Wenn heute raffiniertes Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eingeführt werde, gälten diese als Herkunftsland, erklärte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Dies sei auch der Fall, wenn das Gold in Wahrheit unter problematischen Bedingungen in Mali abgebaut worden sei. Glättli betonte, auch aus der Goldbranche werde mehr Transparenz gewünscht.

FDP, Mitte und SVP fürchteten aber einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand. Es gehe um ein in der Praxis sehr komplexes Problem, was die Umsetzung angehe, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Der Bundesrat müsse hier auch auf die internationale Entwicklung reagieren.

Ein Schmelzprodukt könne auch Edelmetall aus mehreren Ländern enthalten, gab Markus Ritter (Mitte/SG) namens der vorberatenden Kommission zu bedenken. Abgelehnt wurden auch mehrere Anträge, die Aufsicht über die Goldbranche zu stärken, einen spezifischen Standard sowie eine Information der Öffentlichkeit ins Gesetz zu schreiben.

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