Nationalrat gegen Lockerungen beim Schleppschlauch-Obligatorium
Der Nationalrat will keine zusätzlichen Ausnahmen vom Schleppschlauch-Obligatorium. Zudem will er den Kantonen keine Vorgaben hinsichtlich der Überwälzung von Kosten für Ausnahmegesuche machen. Er hat am Mittwoch zwei entsprechende Motionen seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei den geforderten Ausnahmen ging es insbesondere um das Ausbringen von Gülle in Hochstammbaumgärten, in kupiertem Gelände und auf schmalen Parzellen.
Die grosse Kammer sagte dazu mit 100 zu 88 Stimmen bei drei Enthaltungen Nein.
Ein Verbot, Landwirten Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen in Rechnung zu stellen, lehnte der Nationalrat mit 97 zu 85 Stimmen bei acht Enthaltungen ab. Gegen die beiden Vorstösse stimmte nebst SP, Grünen und GLP auch eine Mehrheit der FDP-Fraktion. Die Motionen sind vom Tisch.
Beim Entscheid zu zusätzlichen Ausnahmen setzte sich eine linke Minderheit der WAK-N durch. Diese kämen einer Abschaffung des Obligatoriums gleich, warnte Samuel Bendahan (SP/VD).
Die selbe Ansicht vertrat Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Der Bundesrat empfahl beide Vorstösse zur Ablehnung. Er vertrat die Meinung, schon gemäss der heutigen Rechtslage seien genügend Ausnahmen möglich. Die Gebührenerhebung sei zudem Sache der Kantone, und es gebe keinen Grund, beim Schleppschlauch-Obligatorium anders vorzugehen als bei anderen Gebühren im Bereich der Landwirtschaft.
Ziel des Schleppschlauch-Obligatoriums ist es, die Ammoniak-Emissionen deutlich zu senken.