Nationalrat

    Nationalrat bestellt Bericht zu Unterschieden im Arbeitnehmerschutz

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Mit Stichentscheid der grünen Ratspräsidentin Irène Kälin hat der Nationalrat am Donnerstag beim Bundesrat einen Bericht bestellt zu Unterschieden im Arbeitnehmerschutz zwischen der Schweiz und der EU.

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    Der Nationalratssaal in Bern. - SRG

    Das Wichtigste in Kürze

    • Darin wird die Landesregierung beauftragt, einen Bericht über die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zu prüfen und vorzulegen.

    In diesem Bericht soll aufgezeigt werden, welche Anpassungen im Schweizer Recht notwendig wären, wenn man es an das europäische Recht angleichen wollte. Schliesslich soll dargelegt werden, in welchen Bereichen eine solche Angleichung den Arbeitnehmerschutz verbessern und in welchen sie ihn verschlechtern würde.

    Im Rahmen der vom Bundesrat eingeleiteten Untersuchungen über mögliche autonome Anpassungen müssten die Arbeiten auf die Bereiche Lohn- und Arbeitnehmerschutz ausgeweitet werden, betonte Fabian Molina (SP/ZH) namens der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N).

    Minderheitssprecher Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) sprach von einem sozialistischen Ausbau des Arbeitsmarktes, wenn das Postulat der APK-N durchkomme. Darin seien 16 Rechtsakte aufgelistet, die gar nichts mit dem bilateralen Vertragswerk zu tun hätten. Das sei ein «Frontalangriff auf unseren noch halbwegs liberalen Arbeitsmarkt».

    Auch der Bundesrat war gegen einen Bericht. Eine Prüfung und Berichterstattung über die Auswirkungen einer weiteren Anpassung des Schweizer Rechts an EU-Recht im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht angezeigt.

    Eine detaillierte vergleichende Analyse der einzelnen EU-Instrumente wäre zudem lückenhaft, da verschiedene der Themen gesamtarbeitsvertraglich geregelt werden. Zudem könne die tatsächliche Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den umliegenden Ländern nicht allein aufgrund der Vorgaben in den EU-Richtlinien mit den Gesetzesbestimmungen in der Schweiz verglichen werden, da auch innerhalb der EU ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung bestehe.

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