Der Nationalrat will, dass die Verweigerung des Besuchsrechts für nicht sorgeberechtigte Väter & Mütter bei ihren Kindern eine ein Straftatbestand werden soll.
Nationalrat
Nationalräte stimmen während den Schlussabstimmungen ab, am letzten Tag der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte, am Freitag, 19. März 2021, im Nationalrat in Bern. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion mit 100 zu 78 Stimmen unterstützt.
  • Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion.

Die Verweigerung des Besuchsrechts für nicht sorgeberechtigte Väter und Mütter bei ihren Kindern soll ein Straftatbestand werden. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) mit 100 zu 78 Stimmen unterstützt.

Persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu unterhalten, sei ein grundlegendes Kinderrecht, das unter dem Schutz der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe, macht Nantermod geltend.

Der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe mehrere Staaten verurteilt, da sie in Situationen mit verweigertem Besuchsrecht ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien, schrieb Nantermod. Das Bundesgericht habe die Ernsthaftigkeit dieses Problems erkannt.

Bundesrat beantragte Nein zur Motion

Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion. Eine Strafnorm für Elternteile, die die Ausübung des Besuchsrechts verhinderten, sei schon diskutiert, aber verworfen worden, hielt er dazu fest.

Anordnungen, um das Besuchsrecht durchzusetzen, seien zudem schon heute möglich. Und dem Kindeswohl diene es mehr, wenn die Eltern bei der Lösung des Konflikts unterstützt würden. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MenschenrechteBundesgerichtBundesratStänderatNationalratStrafe