Nationalbibliothek erhält modernere Rechtsgrundlage
Der National- und Ständerat haben sich auf Modernisierung des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek geeinigt.

National- und Ständerat haben ihre Differenzen bei der Modernisierung des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek beigelegt. Das modernisierte Gesetz überträgt dieser Institution neu die Pflicht, auch elektronisch verfügbare Informationen mit einem Schweiz-Bezug zu sammeln, zu erschliessen und zu erhalten.
Nicht bestritten war im Parlament, dass die Nationalbibliothek solche Inhalte, die frei zugänglich sind, sammeln soll.
Umstritten war bei der Beratung der Bundesratsvorlage, ob die Nationalbibliothek nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug ohne Vergütungsansprüche der Rechteinhaber einfordern können solle. Gemeint waren etwa Inhalte, die durch eine Bezahlschranke – eine Paywall – geschützt sind.
Kompromissvorschlag setzt sich durch
Der Nationalrat lehnte im vergangenen Dezember eine Regelung ab, gemäss welcher Rechteinhaber keine Vergütung erhalten. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes setzte sich nun am Dienstag in der grossen Kammer ein Kompromissvorschlag durch, der von der zuständigen Ständeratskommission ausgearbeitet worden war.
Er sieht vor, dass der Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte nur vor Ort in der Nationalbibliothek möglich ist. Die Online-Konsultation solcher Werke wird Nutzerinnen und Nutzern gewährt, deren Identität überprüft wurde.
Weiter wird die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen jährlichen Beitrag in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft einzahlen müssen. Im Nationalrat setzte sich damit eine Mehrheit durch, welche auf einen Zwang setzte. Eine Kommissionsminderheit plädierte erfolglos für eine Kann-Formulierung.
Reaktionen auf den Kompromissvorschlag
Swisscopyright, eine Dachorganisation von fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, bezeichnete im Frühling diesen Kompromissvorschlag der Ständeratskommission als «vertretbar». Im Nationalrat hatte es im Dezember noch geheissen, der Bundesratsvorschlag gehe diesen Gesellschaften zu weit.
Mit 131 zu 61 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag Ja zum Geschäft, das Teil der Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundesrats ist. Der Ständerat stimmte ihm schon im März dieses Jahres zu. Das Geschäft ist damit reif für die Schlussabstimmungen am Ende der laufenden Session.