Nasenweg-Mord: Beschuldigter soll weiter therapiert werden
Im Basler Mordprozess am Nasenweg empfiehlt der Gutachter eine Fortsetzung der Therapie. Doch der 33-Jährige gilt als therapieresistent.

Am Mittwoch begann der Prozess gegen einen 33-Jährigen am Basler Strafgericht. Er wird beschuldigt, im August 2024 eine 75-jährige Frau am Nasenweg getötet zu haben.
Der Beschuldigte befand sich zum Tatzeitpunkt auf unbegleitetem Freigang aus der Psychiatrie, berichtet das «SRF». Bereits 2014 hatte er am selben Ort zwei Menschen ermordet und einen Mann schwer verletzt.
Nasenweg-Mord: Gutachter empfiehlt trotz Skepsis Therapie
Gerichtspsychiater Elmar Habermeyer stuft den 33-Jährigen als schuldunfähig ein. Er schlägt eine stationäre Massnahme vor, die später in eine Verwahrung umgewandelt werden könne.
Habermeyer spricht selbst von Therapieresistenz beim Beschuldigten, wie die «NZZ» berichtet. Eine letzte Chance könne eine Elektrokrampftherapie sein, deren Wirksamkeit jedoch umstritten sei.
Eine Kombination von Massnahme und Verwahrung ist juristisch eigentlich nicht möglich. Das Gericht muss sich für eine der beiden Optionen entscheiden.
Beschuldigter verbarg Wahnwelt zehn Jahre lang
Der Beschuldigte leidet an einer schweren paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, so das «SRF». Er verbarg seine Wahnvorstellungen zehn Jahre lang vor den Therapeuten in der UPK Basel.

Der Mann sieht Figuren wie Batman, Spiderman oder Jesus in einer Parallelwelt. Diese Visionen geben ihm durch Augenfarben Signale, was er tun solle.
Bei seiner ersten Tat habe er die Signale falsch gedeutet und deshalb die falsche Person getötet. Dämonen hätten ihm gedroht, er müsse diesen Fehler korrigieren, sonst drohe ihm die Hölle.
Externe Untersuchung fand Versäumnisse
Eine externe Untersuchung kam zum Schluss, dass die Tat schwer zu verhindern war. Die UPK habe das Rückfallrisiko jedoch nicht angemessen erkannt, schreibt die «NZZ».
Die Risikorelevanz des Tatorts am Nasenweg wurde nicht ausreichend berücksichtigt, so die Gutachter. Dies werde als Versäumnis gewertet, aber nicht als erhebliches fachliches Fehlverhalten.
Beschuldigter hält sich selbst für gefährlich
Vor Gericht äusserte sich der 33-Jährige zu seiner Einschätzung der eigenen Gefährlichkeit. Er sei maximal gefährlich gewesen, schon vor der zweiten Tat.
Er selbst forderte eine geschlossene Massnahme ohne Ausgang oder eine Verwahrung. Der Beschuldigte bezeichnete sich zudem als eigentlich pazifistisch eingestellt.
Das Urteil wird am Freitag um 11 Uhr verkündet. Die Tochter des Opfers hofft, dass der Täter nie mehr freikommt.












