Basel: Nasenweg-Mörder wollte für 1000 Franken im Puff wohnen
Zehn Jahre nach seinem ersten Doppelmord tötete der Nasenweg-Mörder offenbar eine zweite Person. Nach der Tat wollte er sich bei einer Sexarbeiterin einmieten.

Das Wichtigste in Kürze
- 2014 beging ein junger Mann im Basler Nasenweg einen Doppelmord.
- Im August 2024 soll er im selben Wohnhaus eine weitere Person ermordet haben.
- Anschliessend nächtigte er im Wald und bei einer Sexarbeiterin.
Im Jahr 2014 beging ein Mann in einem Wohnhaus am Basler Nasenweg einen Doppelmord.
Im August 2024 gestatteten ihm die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) unbegleiteten Freigang: Laut dem Pflegepersonal waren «keine nennenswerten Veränderungen im Verhalten, die das Pflegepersonal hätten aufhorchen lassen» festgestellt worden.
Doch während des Freigangs ereignete sich erneut ein Verbrechen: Der heute 33-Jährige soll eine 74-jährige Bewohnerin desselben Wohnhauses am Nasenweg niedergestochen haben. Die Seniorin verblutete nach mindestens drei Stichen in den Hals- und Brustbereich noch am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt klagt den Beschuldigten des Mordes an, wie «20 Minuten» berichtet.
Die zwei Töchter sowie der Enkel des Opfers treten als Nebenkläger auf. Dem 33-Jährigen wurde per Gutachten eine Schuldunfähigkeit attestiert.
Tötungsbefehl von Dämonen und Geistern
Die Tat hatte der an Schizophrenie leidende Beschuldigte «mutmasslich schon seit 2014» geplant.
Dämonen und Geister hätten ihn damals «wissen lassen, dass er 2014 die falsche Frau getötet hatte». Diesen «Fehler» habe er «zwingend zu korrigieren», da ihm ansonsten «erhebliches Leid» drohe.

Nach der Tat organisierte sich der mutmassliche Täter neue Kleidung und übernachtete in einem Waldstück nahe Dreispitz.
Gemäss «20 Minuten» buchte er für die nächste Nacht für 200 Franken ein Bett bei einer Sexarbeiterin in Kleinbasel. Jene schlug seine Bitte aus, für 1000 Franken einen Monat lang bei ihr im Rotlichtviertel zu nächtigen.
Am selben Tag wurde der Beschuldigte verhaftet.
Therapieresistent und «unberechenbar»
Laut Gutachten liegt bei ihm eine Therapieresistenz vor, weil er sich den Therapeuten gegenüber «nicht hinreichend» öffnen könne.
Das letzte Gespräch habe der Gutachter hinter einer Trennscheibe führen müssen, da der 33-Jährige zu «unberechenbar» geworden sei.
Seit der Erstdiagnose einer möglichen Schizophrenie im Jahr 2009 wurde der Beschuldigte nicht geeignet therapiert. Jenes, «weil sowohl der Beschuldigte als auch seine Eltern sich dagegen wehrten und eine normale Ausbildung anstrebten».