Basel-Stadt verbietet der Jungen SVP den Aushang ihrer Plakatkampagne gegen woken und islamistischen Antisemitismus. Jetzt legt die Jungpartei Rekurs ein.
JSVP Plakate Klage Basel-Stadt
JSVP-Parteipräsident Nils Fiechter wehrt sich: Nachdem der Kanton Basel-Stadt den Aushang der neuen JSVP-Plakate verboten hat, klagt die Jungpartei den Kanton an. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die JSVP darf ihre Plakate gegen Antisemitismus im Kanton Basel-Stadt nicht aufhängen.
  • Die neue Plakatkampagne sei diskriminierend: Das Sujet bediene Stereotypen, so der Kanton.
  • Die Jungpartei hat Rekurs eingelegt: Ihre Grundrechte würden verletzt, argumentiert sie.
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Vergangene Woche hatte die Junge SVP (JSVP) ihre Kampagne gegen «Islamistischen und woken Antisemitismus» lanciert. Damit wolle die Partei ein Zeichen setzen: Für Meinungs- und Religionsfreiheit in der Schweiz. Sie reagiert damit auf eine Welle des Antisemitismus in der Schweiz, der seit dem blutigen Hamas-Massaker am 7. Oktober vermehrt an die Oberfläche sickert – insbesondere aus muslimischen und linken Kreisen.

Antismeitsmus Woke Islam JSVP
Die Plakate sollten vornehmlich im Umfeld von Universitäten aufgehängt werden – doch der Kanton schiebt den Riegel vor: Die Plakate seien diskriminierend. (Symbolbild) - keystone

Die Plakate sollten vornehmlich im Umfeld von Universitäten aufgehängt werden. Das Sujet zeigt einen radikalen Islamisten sowie eine woke Person. Doch die Kampagne kommt schon auf den ersten Metern ins Stocken.

Denn das Plakat der JSVP darf in Basel-Stadt nicht aufgehängt werden. Das Sujet sei diskriminierend. Prompt schiesst die Jungpartei um Provokateur Nils Fiechter zurück: Die Argumente der Allmendverwaltung seien «fadenscheinig» und «rechtsstaatlich inakzeptabel», erklären sie in einer Medienmitteilung.

Antismeitsmus Woke Islam JSVP
Dieses neue Plakat der JSVP darf in Basel-Stadt nicht aufgehängt werden. - JSVP

Die Darstellung der Personen auf den Plakaten sei diskriminierend, so die Begründung des Kantons. Diese zeigten einen «maskierten Mann, tendenziell südländisch, mit schwarzen Haaren und dunklen Augen». Daneben eine «androgyn aussehende Person mit einem Schal in Regenbogenfarben»: Damit würden Stereotypen bedient und ein falsches Bild von diesen Gruppen erzeugt.

JSVP: «Unhaltbare Argumentation»

Die Junge SVP Schweiz weist diese Argumentation zurück und sieht ihre Grundrechte verletzt. Sie hat daher Rekurs gegen die Verfügung der Allmendverwaltung beim Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt eingelegt.

Nils Fiechter äussert sich folgendermassen: «Die Argumentation des Kantons Basel-Stadt ist unhaltbar. Er selbst bedient sich hier einer politischen Argumentation. Nur weil das Plakat den politischen Präferenzen der für die Entscheidbehörde tätigen Personen widerspricht, ist es noch lange nicht diskriminierend!»

In ihrer Rekursbegründung betont die Junge SVP zudem: «Richtig ist, dass nicht jeder ‹woke› denkende Mensch oder Muslim Antisemit ist. Fakt ist jedoch, dass Antisemitismus aus diesen Kreisen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem darstellt!»

Findest du das neue JSVP-Plakat diskriminierend?

Die Junge SVP ist überzeugt: Sie werde den Rekurs gegen den Kanton Basel-Stadt gewinnen und ihre Plakatkampagne in der Schweiz durchführen können. Sie betont, dass Antisemitismus das freiheitlich-demokratische Zusammenleben und die Freiheit des Einzelnen gefährde. Folglich handle es sich um ein Problem, das dringend angegangen werden müsse.

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