Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen
Mit 106 zu 68 Stimmen bei 16 Enthaltungen sagt der Nationalrat Ja dazu, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung abstimmen dürfen sollen.

Das Wichtigste in Kürze
- Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen abstimmen und wählen können.
- Das hat der Nationalrat am Montag beschlossen.
- Die Motion wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats eingereicht.
Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer, auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, sollen dieselben politischen Rechte und Pflichten haben.
So will es der Nationalrat handhaben und dafür die Verfassung anpassen.
Mit 109 zu 68 Stimmen und mit 16 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Montag Ja zur Motion. Diese hatte seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) mit Stichentscheid von Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) eingereicht hatte.
Die Nein-Stimmen kamen namentlich von der SVP, aber auch aus der FDP. Die Motion geht an den Ständerat.
Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Er kann die verlangte Änderung der Bundesverfassung ausarbeiten, wenn auch der Ständerat zustimmt. Das letzte Wort zu einer Verfassungsänderung haben indes Volk und Stände an der Urne.
Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16'000 Menschen vom Stimmrecht aus, schrieb die Kommission zum Vorstoss.