Mehr Schutz für Kinder mit Variation der Geschlechtsmerkmale
Kinder, die in der Schweiz mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale geboren werden, sollen besser vor Eingriffen geschützt werden. Das will der Ständerat.

Kinder, die in der Schweiz mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale geboren werden, sollen keine unnötigen oder schädlichen Eingriffe mehr erleiden müssen. Der Ständerat hat dazu am Montag stillschweigend eine Motion seiner Rechtskommission (RK-S) angenommen.
Konkret muss der Bundesrat laut Motion dafür sorgen, dass die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften rasch medizinisch-ethische Richtlinien für die Diagnose und Behandlung solcher Kinder erarbeiten kann. In diese Arbeit müssen Organisationen von Betroffenen einbezogen werden.
Betroffene sollen selbst entscheiden
Betroffene müssten die Möglichkeit haben, selbst über den Eingriff zu entscheiden, sagte Matthias Michel (FDP/ZG). Trotz Bestimmungen im Strafgesetzbuch würden Kinder nach einer «Pathologisierung» ihrer nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmale unnötig behandelt. Eine Korrektur ohne Einverständnis der Betroffenen sei selten nötig.
Der Bundesrat erklärte sich mit dem von der RK-S eingeschlagenen Weg einverstanden. Erreicht werden könne dieses Ziel nicht mit strafrechtlichen Verboten, sondern vielmehr mit der Gewährleistung einer kompetenten und spezialisierten Behandlung, schrieb er.
Die Motion geht an den Nationalrat.