Asylsuchende, die einen gültigen Lehr- oder Ausbildungsvertrag haben, sollen diese Ausbildung auch nach einem abschlägigen Asylentscheid beenden können. Der Nationalrat hat dazu eine Motion aus der FDP mit 133 zu 56 Stimmen angenommen.
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Der Nationalrat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber ermöglichten mit Ausbildungsgelegenheiten jungen Asylsuchenden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, sagte Motionärin Christa Markwalder (FDP/BE) im Rat.

Könnten diese jungen Menschen nach einem negativen Entscheid nicht in ihr Heimatland zurückkehren, könnten sie in der Schweiz auf eigenen Beinen stehen.

Davon profitierten alle Seiten, gab sich Markwalder überzeugt. Im Kanton Bern seien allein 2019 rund 60 Fälle von Lernenden bekannt, die in der Zwischenzeit einen negativen Asylentscheid erhalten hätten und unter anderem wegen der Pandemie nicht in ihr Heimatland zurückreisen könnten, schrieb sie im 2020 eingereichten Vorstoss.

Justizministerin Karin Keller-Sutter beantragte ein Nein. Seit der Einreichung der Motion sei einiges geschehen, sagte sie. Etwa gebe es die Möglichkeit, die Ausreisefrist nach einer rechtskräftigen Wegweisung auf ein Jahr zu verlängern für Personen, die kurz vor dem Abschluss einer Ausbildung stünden.

Auch würden die Asylverfahren seit dem 1. März 2019 beschleunigt durchgeführt. Ein erstinstanzlicher Entscheid falle in der Regel innerhalb von drei Monaten. Das Problem werde sich in der Zukunft deshalb nicht mehr stellen, führte Keller-Sutter aus. Es gebe derzeit noch etwa 130 Fälle nach altem Recht.

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