«Lebenslang» soll bei der Freiheitsstrafe verlängert werden

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Bedingungen für eine frühzeitige Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe sollen laut dem Willen des Ständerats verschärft werden. Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann nach 15 Jahren wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Dem Ständerat ist dies zu früh.

    U-Haft
    Eine Richterin habe den entsprechenden Haftbefehl für die 15 und 16 Jahre alten Mädchen erlassen. (Symbolbild) - keystone

    Der Bundesrat hat am Montag eine Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) angenommen, die eine Verschärfung für eine frühzeitige Entlassung verlangt. Der Entscheid im Ständerat fiel entsprechend ohne Abstimmung.

    Der Vorstoss sieht vor, dass eine bedingte frühzeitige Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht nach 15 Jahren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt geprüft wird.

    Für Caroni ist unter anderem der Unterschied zwischen zwischen den Freiheitsstrafen zu gering. Wer zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt wird, kann nach 13,3 Jahren bedingt entlassen werden. Dies sei nur 1,7 Jahre früher als mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

    Die Motion verlangt weiter, dass die ausserordentliche bedingte Entlassung generell abgeschafft wird. Und zuletzt soll das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung geklärt und vereinfacht werden.

    Der Bundesrat verschliesse sich punktuellen Anpassungen nicht, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter und es bestehe die Möglichkeit von Verbesserungen. Eine generelle Reform bei den Strafen sei aber gemäss einem Bericht der Verwaltung nicht dringend.

    Der Vorstoss geht an den Nationalrat.

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