Der Bundesrat lässt abklären, inwiefern die Forschung Gesundheitsdaten besser nutzen könnte. Heute ist das rechtlich noch kaum machbar.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will, dass die Forschung künftig Gesundheitsdaten besser nutzen kann.
  • Dafür lässt er die Voraussetzungen abklären.
  • Heute ist es kaum möglich, Gesundheitsdaten einer Person für Forschungsprojekte zu nutzen.
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Die Forschung soll besonders schützenswerte Gesundheitsdaten künftig besser nutzen können. Der Bundesrat lässt die Voraussetzungen abklären, unter denen dies geschehen könnte. Er sieht in den Daten Potenzial für die Gesundheitsförderung.

Aus rechtlichen und strukturellen Gründen sei es heute kaum möglich, gesundheitsbezogene, besonders schützenswerte Personendaten für Forschungsprojekte weiterzuverwenden, schrieb der Bundesrat. Interessiert an der Mehrfachnutzung der Daten seien neben der Forschung auch Akteure aus Politik, Praxis und Wirtschaft.

Der Bundesrat sieht Potenzial, mit Erkenntnissen aus in immer grösserer Menge verfügbaren Gesundheitsdaten die Gesundheit der Menschen im Land zu fördern. Beispielsweise könnte aufgrund von Datenanalysen das Versorgungsangebot verbessert werden.

Datenaustausch soll rechtskonform und sicher werden

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch einen Bericht zum Thema, den das Parlament mit einem Postulat von Ruth Humbel (Mitte/AG) bestellt hatte. Er zeigt darin auf, unter welchen Voraussetzungen die Forschung Gesundheitsdaten weiterverwenden kann, auch verknüpft.

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Medizinische Forschung: Medizinische Durchbrüche in der Krebsforschung oder bei Alzheimer verbessern die Lebenserwartung. (Symbolbild) - Keystone

Dazu gehörten gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber rechtliche Grundlagen für den Datenzugriff und die weitere Nutzung der Daten.

Dem Bundesrat schwebt ein System für die Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Dass der Austausch und die Bearbeitung der Daten rechtskonform und sicher erfolgen, könnte eine nationale Koordinationsstelle sicherstellen. Der Bundesrat hält fest, dass bei allem der Datenschutz gewährleistet sein muss.

Der Bundesrat beauftragte das für die Gesundheitsversorgung zuständige Departement des Innern (EDI), die Voraussetzungen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten zu klären. Fachleute der Bundesverwaltung und externe Fachpersonen sollen einbezogen werden. Ergebnisse sollen dem Bundesrat bis Ende 2023 vorliegen.

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