Landesausstellung: Bund hält sich finanziell zurück
Bundesrat plant keine aktive Rolle bei der nächsten Landesausstellung, könnte aber als Förderer auftreten.

Der Bund will nicht als Mitorganisator einer künftigen Landesausstellung agieren. Er soll aber eine Rolle als ideeller und allenfalls als finanzieller Förderer einnehmen, wie der Bundesrat am Mittwoch zu einem Bericht schreibt. Aufgrund der gegenwärtigen Finanzlage will sich der Bund jedoch frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung äussern, wie es weiter heisst.
Die Hauptverantwortung für eine solche Ausstellung liege bei einer Trägerschaft. Diese soll auch sicherstellen, dass die Standortkantone und -gemeinden mitwirken und sich substanziell am Projekt für eine Landesausstellung beteiligen, teilte die Landesregierung weiter mit.
Rolle des Staatssekretariats für Wirtschaft
Bei einem positiven Grundsatzentscheid des Bundesrates betreffend Finanzierungsabsicht könnten anschliessend die Vorbereitungen für eine bundesseitige finanzielle Förderung eingeleitet werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) werde die Prozessbegleitung der bestehenden Initiativen unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen fortsetzen.
Das Parlament will indes bereits bis zum Sommer 2026 Klarheit über die Finanzierungsabsichten und die Projektauswahl des Bundes für eine Landesausstellung. Im Juli 2023 reichte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) eine Motion ein, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen.
Entscheidungen des Parlaments
Während der Herbstsession wurde die Motion angenommen. Die Schwesterkommission im Nationalrat hiess die Motion Anfang November 2023 ebenfalls gut.
Aktuell sind vier Initiativen bekannt, die eine nächste Landesausstellung durchführen möchten (Muntagna, NEXPO, Svizra27, X27). Die sechste und bisher letzte Landesausstellung «Expo.02» war 2002 im Drei-Seen-Land durchgeführt worden. Das Parlament hatte im Zuge der parlamentarischen Beratung der Legislaturplanung 2019-2023 den Bundesrat mit der Erstellung des nun vorliegenden Berichts beauftragt.