EU

Kompromiss bei Lohnschutz-Begleitmassnahme im EU-Vertragspaket

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Eine umstrittene Begleitmassnahme zum Inland-Lohnschutz in den neuen Verträgen mit der EU wird im Sinn eines Kompromisses angepasst. Der Bundesrat will damit Bedenken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Kündigungsschutz Rechnung tragen.

Arbeit in einer Fensterfabrik. Der Bundesrat hat Anpassungen an der umstrittenen Lohnschutz-Begleitmassnahme 14 zum EU-Vertragspaket beschlossen, im Sinn eines Kompromisses. (Themenbild)
Arbeit in einer Fensterfabrik. Der Bundesrat hat Anpassungen an der umstrittenen Lohnschutz-Begleitmassnahme 14 zum EU-Vertragspaket beschlossen, im Sinn eines Kompromisses. (Themenbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die umstrittene inländische «Begleitmassnahme 14» betrifft die Sozialpartnerschaft im Betrieb. Die Gewerkschaften wollen damit den Schutz für gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen verbessern. Doch die Arbeitgeberseite lehnte die Aufnahme dieser Massnahme im Inland in das Vertragspaket bisher ab.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) führte deshalb zusätzliche Verhandlungen. Der Bundesrat will mit den am Mittwoch beschlossenen Anpassungen zum einen mehr Rechtssicherheit schaffen für die Arbeitgeberseite. Eine Kündigung von Arbeitnehmervertretern ist demnach vor Abschluss der Aussprache nicht nichtig, sondern missbräuchlich.

Hält sich ein Arbeitgeber aber nicht ans Verfahren zur Durchführung der Aussprache, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Rede ist dabei von mindestens vier und maximal zehn Monatslöhnen. So entschädigt werden müsste die Arbeitnehmervertreterin oder der Arbeitnehmervertreter.

Begehen Arbeitgeber bei der Durchführung der Aussprache nur geringfügige Fehler, können sie diese korrekt nachholen, ohne dass sie mit einer Sanktion rechnen müssen. Eine hohe Sanktion würde demgegenüber fällig, wenn ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ohne überhaupt eine Aussprache zu führen.

Die so angepasste Massnahme 14 stellt in den Worten des Bundesrates eine ausgewogene Lösung dar, um das Massnahmenpaket im Lohnschutz im Inland abzusichern. Der flexible Arbeitsmarkt werde mit den Anpassungen nicht eingeschränkt. Zudem seien nur wenige Arbeitgeber und Angestellte von der Lösung betroffen.

Kommentare

User #1093 (nicht angemeldet)

Quasi die MEI als Anhang im Abkommen oder so. Dann ist ja alles gut.

User #5384 (nicht angemeldet)

SP Alain Berset verdient als Generalsekretär des Europarats (seit September 2024) ein Grundgehalt von über 218'000 Euro, was inklusive Zulagen auf über 300'000 Franken ansteigt. Zusammen mit seinem gekürzten Ruhegehalt als Schweizer Altbundesrat erreicht er ein Salär von rund 470'000 Franken pro Jahr. Zudem wohnt er GRATIS in der prunkvollen 950m2 Villa Massol in Strassburg

Weiterlesen

von Allmen Olympia 2026
129 Interaktionen
Gold-Regen
olympia 2026
129 Interaktionen
Piste wurde weicher

MEHR EU

Bundeshaus
EU-Vertragspaket
Ursula von der Leyen
9 Interaktionen
EU-Kapitalmärkte
41 Interaktionen
Strassburg
61 Interaktionen
Brüssel

MEHR AUS STADT BERN

Bundeshaus Bern
4 Interaktionen
100 Leute betroffen
4 Interaktionen
Bern
Diego Piceci SC Bern
2 Interaktionen
Neue Rollen
Steff la Cheffe
3 Interaktionen
Berner Musikerin