Kommission zieht positive Bilanz zu Alters- und Pflegeheimen
Die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) zieht eine überwiegend positive Bilanz nach dem Besuch von mehreren Alters- und Pflegeheimen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) hat Pflegeheime besucht.
- Dabei ist die Bilanz positiv ausgefallen, wie der Bericht der NKVF darlegt.
- Trotzdem gebe es Handlungsbedarf, etwa bei der Dokumentation von Massnahmen.
Die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) besuchte seit Herbst 2021 schweizweit acht Alters- und Pflegeheime in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Jura, Genf, Neuenburg und Zug, davon sechs im vergangenen Jahr, wie sie in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2022 schreibt.
Die NKVF hat zudem in zwei psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Innerrhoden die Einhaltung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft, besonders bei bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlungen ohne Zustimmung.
Zu den am häufigsten angewendeten Massnahmen gehören mechanische und elektronische Vorkehrungen wie Bettgitter, Bodenbetten, Festhaltungen in Rollstühlen durch Gurte oder Tische sowie Klingelmatten, Sensoren und Alarmarmbänder.
Ein weiteres wichtiges Thema bei den Besuchen der Kommission ist laut deren Präsidentin, Martina Caroni, die strukturelle Gewalt. So würden in Alters- und Pflegeheimen Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten betreut.
«Rigide Abläufe der Heime schränken die Individualität der Bewohnenden stark ein. Oft erlebt die Kommission, dass sich pflegebedürftige Menschen an die Abläufe des Heimes anpassen müssen, statt umgekehrt», wird Caroni zitiert.
Trotz der weitgehend positiven Beurteilung formuliert die Kommission für alle Einrichtungen Handlungsbedarf. So stellte sie überall fest, dass bei der Dokumentation von bewegungseinschränkenden Massnahmen Verbesserungen notwendig seien. Dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden rät die NKVF zum Beispiel, auf Fixierungen und Isolationen zu verzichten und alternative Methoden zur Deeskalation einzusetzen.