Kommission will über Verlängerung des Strom-Rettungsschirms reden
Die gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen an systemrelevante Stromunternehmen sollen über 2026 hinaus gelten. Allerdings ist lediglich eine knappste Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission bereit, eine entsprechende Vorlage zu diskutieren.

Mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid von Kommissionspräsident Nicolò Paganini (Mitte/SG) trat die Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrats (Urek-N) auf die Vorlage zur Verlängerung des sogenannten Rettungsschirms ein. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Gemäss aktuellen Regeln gilt der Rettungsschirm bis 2026. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Verlängerung bis 2031, im Sinn einer Übergangslösung. Denn seine Vorschläge für strengere Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften waren in der Vernehmlassung scharf kritisiert worden.
Mit der Verlängerung des Rettungschirms bis 2031 will der Bundesrat Zeit gewinnen, um über die Bücher zu gehen und mehrheitsfähige Regeln zu finden. Auch für die Kommissionsmehrheit ist es nicht vertretbar, die Grundlagen für den Rettungsschirm ohne Ersatz auslaufen zu lassen.
Würden systemrelevante Unternehmen ausfallen, hätte das unabsehbare Konsequenzen für die Stromversorgung, gab die Mehrheit zu bedenken. Die Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft wären gravierend. Um diese Risiken zu beherrschen, sei es entscheidend, Anforderungen an die Unternehmen gesetzlich zu verankern.
Die Minderheit hingegen fand, dass die Stromunternehmen und deren Eigentümer genügend Zeit gehabt hätten, Vorkehrungen für Krisen zu treffen. Der Rettungsschirm geht auf das Jahr 2022 zurück, als der Bundesrat für den Axpo-Konzern notfallmässig eine Kreditlinie in Höhe von 4 Milliarden Franken sprach. Der Rettungsschirm wurde aber nicht gebraucht und 2023 wieder aufgehoben.
Ein solches dringliches Eingreifen seitens des Bundes sei damals gerechtfertigt gewesen, fand die Minderheit. Inzwischen sei das aber anders. Auch seien die Verpflichtungen mit dem Rettungsschirm für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung.






