Kommission will Partisanen und Résistance-Kämpfer rehabilitieren

Keystone-SDA
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Bern,

Die Nationalratskommission empfiehlt die Rehabilitation von Schweizer Freiwilligen bei italienischen Partisanen und der französischen Résistance im Zweiten Weltkrieg.

Freiwillige die Résistance
1730 Schweizerinnen und Schweizer kämpften oder unterstützten als Freiwillige die Résistance in Frankreich; 466 wurden in der Schweiz verurteilt. (Symbolbild) - sda

Die Rechtskommission des Nationalrats will Schweizer Freiwillige bei den italienischen Partisanen und der französischen Résistance im Zweiten Weltkrieg rehabilitieren. Sie hat die entsprechenden Arbeiten abgeschlossen und empfiehlt ihrem Rat die Zustimmung zum entsprechenden Gesetzesentwurf.

Der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission kam zum Schluss, dass das Handeln der Freiwilligen aus historischer Sicht gerechtfertigt war.

Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage ab, weil sie rechtmässig ergangene Urteile nicht nachträglich aufheben will.

Strafen für Unterstützung

Gemäss den Personalakten der Résistance kämpften oder unterstützten 1730 Schweizerinnen und Schweizer den Widerstandskampf zur Befreiung Frankreichs als Freiwillige. Genf war eine wichtige Drehscheibe, wo die Résistance auch eine Art offizielle Vertretung unterhielt.

Wie Akten im Bundesarchiv zeigen, wurden 466 von ihnen in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen. Die Militärjustiz verurteilte sie zu teilweise drakonischen Strafen, in einem Fall zu fünf Jahren Zuchthaus.

Beim Partisanenkampf der Resistenza in Italien wirkten zwischen 1943 und 1945 ebenfalls Schweizerinnen und Schweizer freiwillig mit. Sie rekrutierten sich mehrheitlich aus dem Tessin.

Nach dem Fall der Partisanenrepublik Ossola 1944 fanden viele Einwohner in der Schweiz Aufnahme, 2500 davon Kinder zwischen fünf und 13 Jahren. Die Partisanenbewegung in Italien war nach jener im damaligen Jugoslawien die zweitgrösste in Europa.

Keine Gnade für aktuelle Kämpfer

Sollte das Parlament dem seit 2021 ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zustimmen, würden zwei weitere Gruppen von Freiwilligen rehabilitiert, die im Zweiten Weltkrieg gegen faschistische Regimes gekämpft hatten – die meisten posthum, also nach ihrem Tode.

Aktuelle oder frühere Freiwillige im Krieg in der Ukraine oder im Kampf gegen den Islamischen Staat im Nahen Osten können dagegen nicht auf Gnade hoffen. Die nationalrätliche Rechtskommission sprach sich im Februar gegen einen solchen Vorstoss für eine Amnestie aus.

Die Gewährung von Amnestien oder Rehabilitationen in laufenden Konflikten wäre ein «unerwünschtes politisches Bekenntnis zum Söldnerwesen», hielt die Kommission fest.

Strafen für fremde Dienste

Bereits 2009 rehabilitierte das Parlament die sogenannten Spanienkämpfer – 780 Männer und 28 Frauen. Diese kämpften im spanischen Bürgerkrieg zwischen 1936 und 1939 auf republikanischer Seite gegen die aufständischen Truppen des späteren jahrzehntelangen Diktators Francisco Franco. Franco wurde von Hitlerdeutschland unterstützt.

402 nach dem Sieg Francos in die Schweiz zurückgekehrte Spanienkämpfer wurden von Divisionsgerichten wegen fremder Kriegsdienste zu Haftstrafen verurteilt. Die Diktatur in Spanien endete erst 1975.

Fremde Dienste können gemäss dem Schweizer Militärstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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