Die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) soll nicht aufgehoben werden.
Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration hat für Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) wohl kein juristisches Nachspiel. (Archivbild)
Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration hat für Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) wohl kein juristisches Nachspiel. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) soll nicht aufgehoben werden.
  • Die IK-N behandelte einen Antrag der Basler Staatsanwaltschaft.

Die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) soll nicht aufgehoben werden. Das hat die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) am Dienstag entschieden. Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, darf gegen Arslan nicht ermittelt werden.

Die IK-N behandelte einen Antrag der Basler Staatsanwaltschaft.

Diese wirft Arslan die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration vor. Zudem soll die Nationalrätin eine Amtshandlung behindert, den Verkehr gestört und gegen das Covid-Gesetz verstossen haben.

Die Immunität schützt Ratsmitglieder vor allfälliger tendenziöser oder willkürlicher Strafverfolgung. Sie dient damit der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die sogenannte relative Immunität schützt die Ratsmitglieder vor der Strafverfolgung von strafbaren Handlungen. Sie kann auf Antrag einer Strafverfolgungsbehörde durch die zuständigen Kommissionen aufgehoben werden.

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