Gesundheitsfachleute sollen rascher als geplant zum Führen eines elektronischen Patientendossiers verpflichtet werden.
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Das elektronische Patientendossier soll vorangetrieben werden. Der Bundesrat will Anbietern finanzielle Anreize setzen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die zuständige Nationalratskommission fordert, dass das Führen eines elektronischen Patientendossiers schneller Pflicht wird. Sie will damit die Verbreitung und den Nutzen des E-Patientendossiers verstärken. Gemäss Plänen des Bundesrats sollen künftig nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Fachpersonen.

Bevor entsprechende neue gesetzliche Regeln in Kraft treten, sollen die Anbieter – die sogenannten Stammgemeinschaften – finanziell unterstützt werden.

Elektronisches Patientendossier: Übergangsfrist von einem Jahr geplant

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) will die verpflichtende Einbindung der Leistungserbringer ins elektronische Patientendossier nun rascher umsetzen als der Bundesrat, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Übergangsfrist sieht die SGK-N ein Jahr ab Inkrafttreten der Finanzierungsvorlage vor.

Bereits 2021 hatte das Parlament auf Antrag der SGK-N ein solches Obligatorium gefordert. Kommen Leistungserbringer dieser Pflicht nicht nach, so sind Sanktionen vorgesehen. Eine Minderheit lehnt die Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer ab.

Bei den Finanzhilfen von Bund und Kantonen soll festgehalten werden, dass diese unabhängig von der gewählten Stammgemeinschaft ausbezahlt werden müssen, um den Wettbewerb unter den Stammgemeinschaften zu fördern. Eine Mehrheit der Kommission möchte zudem Finanzhilfen auch für die Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers und die Integration von Leistungserbringern ermöglichen.

Digitale Sammlung gesundheitlicher Informationen

Das elektronische Patientendossier ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person. Es verfolgt mehrere Ziele: Unter anderem sollen medizinische Behandlungen qualitativ besser werden, die Effizienz des Gesundheitssystems soll gesteigert, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöht und deren Gesundheitskompetenz gefördert werden.

Mitte 2022 besass nur gut ein Promille der Schweizer Bevölkerung ein solches E-Patientendossier – die meisten von ihnen lebten in der Westschweiz.

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