Kommission will den Heilmittel-Versandhandel zulassen

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Bern,

Der Versandhandel mit Arzneimitteln und Medikamenten-Hauslieferdienste sollen in der Schweiz erlaubt werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will so die Digitalisierung voranbringen.

Heilmittel
Heimittel und Medikamente. - keystone

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) stellte sich einstimmig hinter die Revision des Heilmittelgesetzes, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. In der Sommersession wird sich der Ständerat damit befassen.

Derzeit ist der Versandhandel mit Heilmitteln grundsätzlich verboten. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt und liegt ein Rezept eines Arztes oder einer Ärztin vor, sind aber Ausnahmen vom Verbot möglich. Wäre der Versandhandel erlaubt, trüge das laut der SGK-S zur Digitalisierung des Medikationsprozesses bei.

Mit 11 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung beschloss die SGK-S die Ergänzung im Heilmittelgesetz. Schon zuvor hatte sie entschieden, dass Rezepte für Arzneimittel und Medikationspläne künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden müssen. Das soll Behandlungen verbessern und die Sicherheit für Patientinnen und Patienten erhöhen.

So schlägt es der Bundesrat vor, und der Nationalrat ist einverstanden. Nur mit einer Pflicht zu E-Rezepten komme die Digitalisierung im Medikationsprozess voran, findet auch die Mehrheit der SGK-S. Patientinnen und Patienten sollen aber Rezepte und Medikationspläne auf Papier verlangen können.

Kommentare

User #78 (nicht angemeldet)

Und damit sind die Apotheken einverstanden? Und MUSS man die Medikamente nun bei einer Schweizer Versandapotheke bestellen oder geht das auch im Rest von Europa bzw. weltweit wenn es billiger kommt? Und eigentlich kommt es ja auch eher auf die Medikamente an und weniger auf die "Digitalisierung".

User #5307 (nicht angemeldet)

Ah, jetzt plötzlich. wieso nicht schon vor Jahren?

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