Kommission will bezahlte Arbeit von pflegenden Angehörigen regeln
Bezahlen Krankenkassen für die Pflege von Familienangehörigen durch Privatpersonen, sollen dafür einheitliche und klare Regeln gelten. Die zuständige Kommission des Ständerates hat dazu zwei Motionen verabschiedet.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SKG-S) will die Qualität sichern, die Anstellungsbedingungen klären und Klarheit über erbrachte Pflegestunden schaffen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zudem sollen Fehlanreize bei der Vergütung beseitigt werden.
Pflegeleistungen durch Angehörige würden immer mehr erbracht, heisst es in der Mitteilung. Allerdings seien diese speziellen Leistungen schwierig einzuordnen in den Rahmen der Krankenpflegeversicherung. Deshalb gebe es trotz bereits ergriffener Massnahmen bei Kantonen, Kassen und Leistungserbringern Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Eine der einstimmig verabschiedeten Motionen der SGK-S verlangt, dass klar festgelegt wird, welche Leistungen von pflegenden Angehörigen unter welchen Voraussetzungen die Kassen zu bezahlen haben. Zudem werden tiefere Beiträge der Kassen für die Leistungen der pflegenden Angehörigen gefordert.
Die zweite Motion verlangt verbindliche Qualitätskriterien für Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige einstellen. Das soll die Qualität der Leistungen ebenso sicherstellen wie den Schutz der Menschen, die sich um kranke oder betagte Angehörige kümmern. Auch sollen die Kantone die Zulassung auf einen oder mehrere Leistungserbringer in einer Region beschränken können.
Bereits überwiesen hat das Parlament eine Motion, gemäss der Leistungen von pflegenden Familienmitgliedern nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Diesen Auftrag hat der Bundesrat bereits. Die Ständeratskommission versteht ihre beiden Motionen als Ergänzung dazu.
Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 – heute Teil des Bundesgerichts – weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus. Pflegende Angehörige können sich seither von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen.






